Vorsorgevollmacht, Betreuungs- u. Patientenverfügung
Vorsorge für den „Ernstfall“ unerlässlich!
Jeder sollte seine Vorbereitungen für den Not-/Todesfall zu Zeiten erarbeiten und abschließen in denen er noch jung und gesund ist.
Also: Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung (ggf. einschl. Aussage zu Organspende) sind keine Begriffe für „alte“ Leute, sondern eine ganz normale Le-bensplanungsabsicherung wie Haftpflicht- und Krankenversicherung. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, ändert man die Unterlagen!
Der DBwV hat daher für seine Mitglieder den " Ratgeber für Ehemalige Soldaten, Reservisten und Hinterbliebene " mit Stand: November 2023 überarbeitet und dient daher als Hilfestellung für alle, die diese Dokumente erstellen oder überarbeiten wollen!
Außerdem stellt das BMJV auf der Internetseite
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html
entsprechende Formulare und Broschüren bereit.
Wer es etwas bequemer und transparenter haben möchte, der kann gerne mal auf der Internetseite von AFILIO nachschauen.