Deutscher

BundeswehrVerband                                                                                                                                           LV Süddeutschland - KERH Augsburg

 
 

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- u. Patientenverfügung

Vorsorge für den „Ernstfall“ unerlässlich!

Jeder sollte seine Vorbereitungen für den Not-/Todesfall zu Zeiten erarbeiten und abschließen in denen er noch jung und gesund ist.

Also: Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung (ggf. einschl. Aussage zu Organspende) sind keine Begriffe für „alte“ Leute, sondern eine ganz normale Le-bensplanungsabsicherung wie Haftpflicht- und Krankenversicherung. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, ändert man die Unterlagen!

Der DBwV hat daher für seine Mitglieder den " Ratgeber für Ehemalige Soldaten, Reservisten und Hinterbliebene " mit Stand: November 2023 überarbeitet und dient daher als Hilfestellung für alle, die diese Dokumente erstellen oder überarbeiten wollen!

Außerdem stellt das BMJV auf der Internetseite

https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html

entsprechende Formulare und Broschüren bereit.

Wer es etwas bequemer und transparenter haben möchte, der kann gerne mal auf der Internetseite von AFILIO nachschauen.


https://www.afilio.de/